Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer kann ab dem 14. Lebensjahr begonnen werden. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Ziel ist das Erlangen des Luftfahrerscheines, der dazu berechtigt, mit Segelflugzeugen eigenverantwortlich am Luftverkehr teilzunehmen. Der Erwerb des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer setzt das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung sowie ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Die Dauer der Ausbildung hängt vom Zeiteinsatz und von dem/der Auszubildenden selbst ab. Bei regelmäßiger Beteiligung kann sie innerhalb von zwei Jahren beednet werden.
Die Theorie
Der theoretische Unterricht findet in den Wintermonaten statt.
Die Theorie umfasst die Ausbildung in folgenden Fächern:
Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik, Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen, Menschliches Leistungsvermögen
Vorgeschrieben sind ferner ein Flugfunksprechzeugnis (BZF), ein Erste-Hilfe-Kurs und ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.
Die Praxis
Die praktische Schulung findet in den Sommermonaten an Wochenenden und Feiertagen statt. Zusammenhängende Lehrgänge werden in den Sommerferien, z.T. auch auf fremden Flugplätzen angeboten.
Die Praxis gliedert sich in folgende Teile:
Teil A – Ausbildung mit einem Fluglehrer im doppelsitzigen Segelflugzeug bis zum ersten Alleinflug
Teil B – Vertiefung der erworbenen fliegerischen Kenntnisse mit und ohne Fluglehrer
Teil C – Ausbildung im Überlandflug mit dem Ziel eines 50 km Alleinfluges
Noch Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen zur Ausbildung in unserem Verein haben, dann können Sie sich per Mail gern an unsere Ausbildungsleiterin Ursula Voß wenden.